AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Menschmaschine Webdesign und Softwareentwicklung

1. Allgemeines

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit der Firma Menschmaschine Webdesign, Langenfleder Straße 27, 36433 Bad Salzungen, Deutschland (nachfolgend Menschmaschine genannt). Abweichende AGB der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil.
Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebot

Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung sollte in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von Menschmaschine durch schriftliche Auftragsbestätigung per Email oder Briefpost angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.

4. Zahlungsbedingungen

Mit Bestätigung des Auftrags sind vom Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung an Menschmaschine per Überweisung auf das in der Anfangsrechnung genannte Konto zu überweisen,  zu entrichten. Verrechnungsschecks werden nur nach Absprache angenommen.
Mit Auftragsbestätigung beginnt Menschmaschine mit Konzeption und Umsetzung. Sollte der Auftraggeber während des Entwicklungsprozesses seinen Auftrag zurückziehen wollen, stellt Menschmaschine die bisher angefallenen Arbeiten einschließlich konzeptioneller Vorarbeit in Rechnung.
Wird der laufende Entwicklungsprozess durch Nichtliefern benötigten Materials, durch Nichterreichbarkeit für Rückfragen oder auf andere Weise durch den Auftraggeber um mehr als 4 Wochen hinausgezögert, wird eine Abschlagszahlung von weiteren 30% der vereinbarten Vergütung via Überweisung fällig.
Die restliche Vergütung ist, soweit nicht anders vereinbart, 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
In unseren Angeboten ist, wenn nicht anders vereinbart, die Präsentation von nicht mehr als 1 Grundlayouts (Templates, Designs) enthalten. Menschmaschine kann weitere Entwürfe präsentieren, ist aber nicht dazu verpflichtet. Eine unentgeltliche Tätigkeit wie die kostenfreie Erstellung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.
Findet die fertige Auftragsarbeit keine Verwendung, wird die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung dennoch fällig.
Technische wie gestalterische Mitarbeit und Vorschläge des Auftraggebers haben keinerlei Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung, ebensowenig begründen sie ein Miturheberrecht.
Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe, die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden dem Auftraggeber, wenn nicht anders vereinbart, mit 40,00 € pro Stunde berechnet.

5. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum.

6. Urheberrecht und Copyright

Das Urheberrecht für veröffentlichte, von Menschmaschine erstellte Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken, Layoutentwürfe) bleibt allein bei Menschmaschine. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Menschmaschine nicht gestattet.
Mit Abschluss der Vertrages stimmt der Kunde zu, das Menschmaschine einen Link als Referenz zur Seite www.menschmaschine.info / www.menschmaschine.net / www.menschmaschine.com setzt und den Kunden als Referenz auf der Webseite www.menschmaschine.info / www.menschmaschine.net / www.menschmaschine.com führt.

7. Lieferzeit

Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

8. Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen

Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den vereinbarten Preisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Die Abnahme erfolgt nach Vereinbarung durch einen Übergabetermin und wird schriftlich bestätigt. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Menschmaschine geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

9. Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen

Für alle Punkte, die die Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen betreffen, verweisen wir auf die AGB des jeweiligen Webhosters / Providers.
Wird das Hosting und Domains auf den Servern von Menschmaschine Webdesign und Softwareentwicklung betrieben, so verweisen wir auf die separaten AGB für unser Hosting.

10. Haftungsausschlüsse

Der Kunde hat sicherzustellen, das er Eigner seiner gelieferten Inhalte ist und Ihm die Nutzungs- und Besitzrechte unterliegen. Zu diesen Inhalten zählen Fotos, Grafiken, Animationen, Filme, Tonelemente, Texte, Logos, Software etc. Menschmaschine haftet nicht für die vom Kunden gelieferten Inhalte und ist zur genaueren Prüfung früherer Rechte Dritter nicht verpflichtet. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die uns überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat.
Menschmaschine verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Menschmaschine haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Menschmaschine verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet Menschmaschine für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Menschmaschine nicht.
Menschmaschine ist berechtigt, einen Auftrag nach Vertragsabschluss zurückzuweisen und/oder zu beenden wenn:

  • vom Kunden gelieferte Inhalte gegen geltende Gesetze, gute Sitten oder andere rechtliche Bestimmungen verstossen oder anderweitig nicht vertretbar sind.
  • Zahlungen nicht vereinbarungsgemäß und pünktlich geleistet werden.
  • einzuarbeitende Inhalte nicht fristgerecht, wie vereinbart, zur Verfügung gestellt werden.
  • der Auftraggeber notwendige Angaben/Inhalte zurückhält und somit die eingeplante Ausarbeitungszeit ausdehnt, was betriebsinterne Abläufe nachhaltig stören würde. Dies berechtigt den Auftraggeber nicht zur Einstellung seiner Zahlung für bereits erbrachten Leistungen.

Ebenfalls übernehmen wir keine Haftungen für Handlungen und Leistungen Dritter, insbesondere der jeweiligen Webhoster / Provider.
Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzung wird ausgeschlossen.

11. Überlassene Materialien

Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert werden, übernehmen wir keine Haftung.
Eine Rückgabe nach 3 Monaten ist ausgeschlossen.

12. Datensicherheit

Der Auftraggeber stellt Menschmaschine Webdesign von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt. Soweit Daten an uns – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.

13. Darstellung

Der Auftraggeber hat in seinem Internetbrowser (Basissoftware für die Darstellung von Multimedia-Angeboten des WWW auf einem PC oder anderen internetfähigen Geräten wie Smartphones, Tablets, PDA oder Telefonen) individuelle Einstellmöglichkeiten und technische Vorraussetzungen, welche sich auf die Darstellungsweise der Seiten auswirken können. Die verschiedenen Browser interpretieren den zugrundeliegenden  Quellcode zum Teil unterschiedlich, was zu verschiedenen Darstellungsarten führen kann. Menschmaschine übernimmt deshalb keine Garantie oder Gewähr dafür, dass die erstellten Dokumente mit allen erhältlichen Browsern völlig identisch dargestellt werden.

14. Wirksamkeit

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Anstelle der ungültigen Bestimmungen tritt diejenige gesetzlich zulässige, die dem ursprünglichen Willen der Parteien am nächsten kommt.
Gleiche gilt für eine Lücke.

15. Sonstige Bestimmungen

Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von uns zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz des in der Höhe von uns nachweisbar entstandenen Aufwandes, mindestens aber 30 % des Nettoauftragswert, als vereinbart.

16. Teilnichtigkeit

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

17. Gerichtsstand

Gerichtsstand für die Rechtsstreitigkeiten, die in den sachlichen Zuständigkeitsbereich der Amtsgerichte fallen, ist das Amtsgericht Bad Salzungen.
Für Streitigkeiten, die in die sachliche Zuständigkeit der Landgerichte fallen, ist das Landgericht Meiningen örtlich zuständig.

Stand: Donnerstag, 17.5.2018

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